Wir liefern frisches Obst direkt an Ihren Schreibtisch.
Der Obstkorb für Ihre Mitarbeiter
Kleine Geste große Wirkung
Alles wichtige im Überblick
Keine Lieferpauschale für Obstkorb
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Es wird direkt aus der Region unverpackt in der Holzkiste zugestellt
Monatlich erhältst du eine Rechnung per E-Mail

Ihre Vorteile
Steuerliche Vergünstigung
Pro Mitarbeiter können die Kosten für den Kauf von Obst und Gemüse bis zu einem Betrag von 600 Euro im Jahr steuerlich abgezogen werden.
Steuerliche Vergünstigung
Lieferpausen und Erhöhungen oder Reduzierungen können Sie ganz bequem über den Online-Shop verwalten.
Mitarbeiterzufriedenheit und Gesundheit
Das Angebot von frischem Obst und Gemüse am Arbeitsplatz kann die Gesundheit und das Wohlbefinden der Angestellten verbessern, was wiederum zu einer gesteigerten Motivation und Produktivität führt.
Regelmäßige Lieferung
Wir übernehmen die Lieferung und Planung für Sie. Dadurch haben Sie immer das frischeste Obst und müssen sich keine Gedanken machen.


Sicher dir deine Gratis Saftpresse zu deinem Obstkorb
Sie fragen.
Wir antworten.
Es ist jederzeit möglich, einen kostenlosen Korb entweder online oder telefonisch zu bestellen, vorausgesetzt, euer Unternehmen befindet sich in unserem Lieferbereich und ihr seid noch nicht als Kunde bei uns registriert oder wart es zuvor.
Selbstverständlich ist der Gratiskorb ohne jegliche Kosten und Verpflichtungen. Wir freuen uns, wenn euch die vitaminreichen Früchte aus dem Gratiskorb gefallen. Um eure Meinung zu erfahren, werden wir euch anrufen und nachfragen, ob ihr mit unserem Service zufrieden seid und ob ihr weiterhin beliefert werden möchtet.
Ab Postleitzahl 40599 50 km Umkreis
Der Mindestbestellwert liegt bei 39,00 €. Die Lieferung ist versandkostenfrei.
Es bestehen keinerlei vertragliche Bindungen oder Laufzeiten.
Das Wort Abo ist lediglich eine praktische Lösung, um euch die wöchentliche Bestellung zu ersparen und alles automatisiert zu gestalten.
Lieferpausen können ganz bequem über den Online-Shop. An Feiertagen benachrichtigen wir euch rechtzeitig über eventuelle abweichende Sonderliefertermine.
Laut Paragraf 3 Nr. 34 EStG zählen Obst und Gemüse, die am Arbeitsplatz bereitgestellt werden, zu den Ausgaben für "Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Gesundheit und der betrieblichen Gesundheitsförderung". Daher sind bis zu 600 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer/in steuer- und sozialabgabenfrei.
