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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen finden auf sämtliche unserer Angebote, Veräußerungen, Lieferungen und Dienstleistungen Anwendung und sind integraler Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Sie finden keine Anwendung, sofern es sich bei unserem Vertragspartner um eine natürliche Person handelt, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die vorliegenden Bedingungen finden auch auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn eine erneute ausdrückliche Vereinbarung ausbleibt. 

Hiermit wird jeglicher Geltung abweichender oder ergänzender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, im Folgenden als „Käufer“ bezeichnet, ausdrücklich widersprochen. Die genannten Bedingungen finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder anderweitigen Erklärungen zugrunde gelegt haben sollte.

 Wir widersprechen hiermit ausdrücklich abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, im Folgenden „Käufer“ genannt. Diese Bedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder anderen Erklärungen zugrunde gelegt hat.

2. Angebote und Aufträge

2.1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Ein rechtskräftiger Vertrag entsteht demzufolge erst durch unsere Auftragsbestätigung, die Bereitstellung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung. Sämtliche Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen, welche Bestandteil unserer freibleibenden Angebote sind, verbleiben in unserem Eigentum und dienen lediglich der Orientierung. Ausschließlich durch unsere ausdrückliche Bestätigung in Schriftform können diese zu verbindlichen Bestandteilen des Vertrags werden. 

3. Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

 Werden uns nach Zustandekommen des Vertrages Sachverhalte zur Kenntnis gebracht, die Bedenken hinsichtlich der Solvenz des Käufers aufkommen lassen, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer im Voraus zu erbringenden Leistung des Käufers abhängig zu machen. Es steht uns frei, dem Käufer eine angemessene Frist zur Leistung der Vorauszahlung zu gewähren und vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingehen; dem Käufer wird die Option eingeräumt, anstelle der Vorauszahlung eine Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft zu erbringen. Nach erfolgter Warenlieferung ist der Kaufpreis ungeachtet etwaiger Zahlungsziele unverzüglich und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. 

Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen insbesondere dann, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen eingebracht wurde oder er fällige Zahlungen an uns oder Dritte nicht termingerecht erbringt.

4. Preise

Vorbehaltlich einer anderweitigen Übereinkunft mit dem Käufer verstehen sich unsere Preise ab Lager. Die Kosten für die Verpackung sind im Preis nicht inbegriffen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisangaben enthalten und wird auf der Rechnung mit dem am Tag der Rechnungslegung gültigen Steuersatz separat aufgeführt. 

5. Lieferzeit

5.1.

Sämtliche genannten Liefertermine sind ohne Gewähr und gelten lediglich als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bestätigt wurden. Bei nicht verbindlichen Lieferterminen wird eine Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach dem genannten Lieferzeitpunkt in jedem Fall noch als fristgerecht erachtet.

5.2. 

Sind wir aufgrund von Verschulden außerstande, eine explizit vereinbarte Frist einzuhalten, oder geraten wir aus anderen Gründen in Verzug, so hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren, welche mit Ablauf von 14 Tagen nach der vereinbarten Lieferfrist beginnt. Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist ist der Käufer dazu befugt, von dem Vertrag zurückzutreten.


5.3.

Sollte die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände vorübergehend gänzlich oder teilweise unmöglich sein oder sich erheblich verzögern, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um den Zeitraum der Leistungsbeeinträchtigung. Entsprechendes findet Anwendung auf eine gesetzlich oder vom Käufer bestimmte Frist zur Erbringung der Leistung, insbesondere auf Nachfristen im Falle des Verzugs.

5.4. 

Vor dem Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Liefer- oder Leistungsfrist ist der Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen befugt. Besteht die Leistungshinderung über einen Zeitraum von sechs Wochen hinaus, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dieser noch nicht vollständig erfüllt wurde.t. Sofern dem Käufer ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, beispielsweise aufgrund des Wegfalls seines Interesses, bleibt dieses Recht auch ohne vorherige Fristsetzung unberührt.wurde ausgeführt.


5.5.Im Falle eines etwaigen Lieferverzuges, sofern dieser nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit basiert, sind Schadenersatzansprüche jedweder Art ausgeschlossen.


6. Versand

6.1. 

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für ine Transportversicherung zu sorgen.


6.2. 

Mangels anderweitiger, ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung sind wir zu Teillieferungen in einem zumutbaren Rahmen befugt, wobei diese jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden.

7. Zahlung

7.1.

Der Ausgleich unserer Rechnungen ist innerhalb einer Frist von sieben Tagen, beginnend mit dem Rechnungsdatum, ohne jegliche Abzüge zu leisten. Mit Ausnahme der Abonnementgebühren erfolgt die Einziehung durch uns im Lastschriftverfahren.

7.2. 

Der Käufer gerät auch ohne vorherige Mahnung unsererseits in Zahlungsverzug, sofern er den Kaufpreis nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung oder einer vergleichbaren Zahlungsaufstellung entrichtet.t.


7.3.

Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns, einschließlich solcher, für die Wechsel ausgestellt wurden, unverzüglich fällig.Sollten Sie in Verzug geraten, sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe zu erheben.Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.ist beizubehalten.


7.4. 

Selbst im Falle von Mängelrügen oder erhobenen Gegenansprüchen ist der Käufer zur Aufrechnung nur befugt, sofern die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstrittig sind.Entschuldigung, ich kann nur vollständige Sätze bearbeiten. Bitte geben Sie einen vollständigen Satz ein.nicht der. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Käufer lediglich dann gestattet, sofern seine Gegenforderung auf demselben Kaufvertrag basiert.

8. Gewährleistung/Haftung

8.1.

 Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Transportschäden, offenkundige Mängel sowie Beschaffenheit und Eigenschaften hin zu überprüfen.Offenkundige Mängel sind vom Käufer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Übergabe des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber uns zu rügen.ist zu rügen.


8.2. 

Eine Gewährleistungspflicht unsererseits entfällt, sofern der Käufer einen offenkundigen Mangel nicht fristgerecht schriftlich angezeigt hat.Im Falle eines von uns zu verantwortenden und vom Käufer fristgerecht schriftlich gerügten Mangels der Ware, verpflichten wir uns zur Nacherfüllung, wobei die Rechte des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen sind, es sei denn, uns stünde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung zu.Der Käufer hat uns bezüglich jedes einzelnen Mangels eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt.umfassenden Einblick zu gewähren.

8.3. 

Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers entweder durch die Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung einer neuen Ware erfolgen.n. Uns steht das Recht zu, die vom Käufer präferierte Art der Nacherfüllung abzulehnen, sofern diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist.Während der Nacherfüllung sind die Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers ausgeschlossen.Ein Nachbesserungsanspruch gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als abschließend gescheitert.Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen oder der Verkäufer diese gänzlich ablehnen, so steht es dem Käufer nach seinem Ermessen frei, entweder eine Reduktion des Kaufpreises (Minderung) zu fordern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Erläutern Sie den Vertrag.

8.4.

Unter den nachstehenden Voraussetzungen kann der Käufer Schadenersatzansprüche aufgrund des Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung gescheitert ist oder von uns abgelehnt wurde.Unberührt hiervon bleibt das Recht des Käufers, unter den nachfolgenden Bedingungen weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.rührt an.

8.5. 

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, unterliegen wir uneingeschränkt den gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung auf Fälle, in denen die verletzte Vertragspflicht für die Erreichung des Vertragsziels von erkennbarer, wesentlicher Bedeutung ist, wobei der Umfang der Haftung auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.Kein Schaden entstanden.

8.6. 

Die in Absatz 5 dargelegte Haftungsbeschränkung findet entsprechende Anwendung auf Schadensersatzansprüche, die nicht vertraglicher Natur sind, insbesondere auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung, wobei Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz hiervon ausgenommen sind.Sie findet des Weiteren auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Anwendung.Unterstützungen.

8.7.

Im Umfang einer von uns gegebenen Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie für die Ware oder Teile davon übernehmen wir auch die Haftung im Rahmen dieser Garantie.Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, jedoch nicht unmittelbar an der Ware selbst entstehen, übernehmen wir die Haftung nur, sofern das Risiko eines solchen Schadens offenkundig von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.U. a.


8.8. 

Wir haften des Weiteren auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit entstanden sind, sofern diese Fahrlässigkeit eine Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung des Vertragsziels darstellt (Kardinalpflichten).Wir übernehmen jedoch lediglich die Haftung für Schäden, die in einer Weise vertragstypisch und vorhersehbar sind. Im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Nebenpflichten des Vertrags.Die in Ziffer 7 dargelegten Haftungsbegrenzungen finden auch dann Anwendung, wenn eine Haftung für die gesetzlichen Repräsentanten, Führungskräfte und übrigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers besteht.ist davon betroffen.


8.9. 

Eine weitergehende Haftung ist ungeachtet der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.. In dem Umfang, in dem die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies ebenso auf die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.9. Eigentumsvorbehalte sind zulässig.behalte


9. Eigentumsvorbehalt

9.1. 

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem zugrunde liegenden Kaufvertrag vor. Das Eigentum an den gelieferten Gütern geht erst mit der vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen sowie der Einlösung von Schecks und Wechseln, auf diesen über. Im Falle des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in seinen zuvor ausgeführten Ausgestaltungen nicht bereits mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.Eidechsen.

9.2.

Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über jeglichen Zugriff Dritter, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Beeinträchtigungen seines Eigentums, in Kenntnis zu setzen.Der Käufer ist dazu verpflichtet, uns sämtliche Schäden und Kosten zu ersetzen, welche aufgrund einer Verletzung dieser Obliegenheit sowie durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor dem Zugriff Dritter entstanden sind.ist zu erblicken.

9.3. 

Sollte der Käufer ungeachtet einer Mahnung unsererseits seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, sind wir berechtigt, die Herausgabe der noch in seinem Eigentum befindlichen Vorbehaltsware ohne vorherige Nachfristsetzung zu fordern.n. Die hierbei entstehenden Transportaufwendungen werden vom Käufer übernommen.rtrage, sofern Du nicht widersprichst.vertraglich berechtigt. Nach erfolgter Einziehung des Eigentumsvorbehalts sind wir befugt, die Vorbehaltsware zu verwerten. rechnet.10. Er berechnet.Ort der Leistungserbringung


10. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für Zahlungen gilt Düsseldorf, während für unsere Warenlieferungen der jeweilige Versandort maßgeblich ist

11. Datenverarbeitung

DatenverarbeitungIch kann diese Eingabe nicht bearbeiten, da sie keine vollständige Aussage enthält. 

Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die im Zuge der Geschäftsbeziehung erlangten Daten, welche den Käufer betreffen, unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zwecke der Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet, insbesondere gespeichert oder an eine Kreditschutzorganisation übermittelt werden dürfen, sofern dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages geschieht oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein schutzwürdiges Interesse des Käufers am Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten besteht.n. Überwiegt. 

12. Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordern für ihre Gültigkeit die Schriftform.Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.13. Gerichtsstand und anwendbares RechtEs ist rechtens.

13. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

13.1.

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, selbst wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz im Ausland unterhält.geschlossen.geschlossen.


13.2. Es ist dem Käufer nicht gestattet, Forderungen aus dem Kaufvertrag ohne die Zustimmung des Verkäufers abzutreten.Bitte vervollständigen Sie den Satz.


13.3.Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird für beide Parteien als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.burg. Es bleibt uns jedoch unbenommen, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.... sich befanden.